Interview mit dem Rechtsanwalt Otmar Kury

Den Rechtsfrieden herstellen

Image

Drei Bistümer wollen in einer zehnköpfigen Kommission den Missbrauch durch Geistliche aufarbeiten. Vorsitzender ist der Hamburger Rechtsanwalt Otmar Kury. Er sagt, wie die Kommission diese gewaltige Aufgabe angeht.


Die Aufarbeitungskommission der Bistümer Osnabrück, Hildesheim und Hamburg hat mit ihrer Arbeit begonnen. Was genau ist die Aufgabe?

Nach den Vorgaben der Bischofskonferenz beschäftigt sich die Kommission mit drei Themen: Erstens die Aufklärung von möglicherweise strafbaren Handlungen zum Nachteil von Jugendlichen oder anderen, die in ihren Rechtsgütern – der sexuellen Integrität – durch Angehörige der katholischen Kirche verletzt worden sind. Der zweite Punkt ist, herauszufinden: Welche Strukturen haben diese beunruhigenden und erschreckenden Vorgänge und Verletzungen wehrloser Menschen begünstigt? Der dritte Punkt: Welche administrativen Regelungen können sich daraus ergeben? Da können wir nur Vorschläge machen. Eine Aufarbeitungskommission kann keine Verwaltungsvorgänge in die Hand nehmen.

Mit Strukturen ist bestimmt nicht nur der organisatorische Aufbau gemeint. Welche Strukturen werden Sie betrachten?

Zuerst ist zu bedenken: Sexualdelikte sind keine Besonderheit der katholischen Kirche. Sie sind in der ganzen Gesellschaft weit verbreitet. Das fängt bei Vergewaltigungen an und geht weiter beim sexuellen Missbrauch von Kindern – häufig in der Familie. Ich habe am Anfang meiner Tätigkeit viele Mord- und Totschlagsdelikte, aber auch Sexualdelikte als Strafverteidiger beruflich begleitet. Es ist schon sinnvoll, wenn man weiß, wo und wie solche Delikte geschehen.

Die Bandbreite reicht ja auch weit – von Vergewaltigungen bis Kinderpornografie …

Ich meine, diesen Punkt sollte man noch einmal öffentlich diskutieren. Das Ansehen von Lichtbildern zu bestrafen, ist zwar völlig richtig. Man muss ja vo­raussetzen, dass Kinder beim Fotografieren in ihren Persönlichkeitsrechten schwer verletzt wurden. Auf der anderen Seite: Wenn das nicht möglich ist, Bilder anzusehen, haben wir die Täter sehr schnell an den Spielplätzen und die Gefährdungsqualität wäre sehr viel höher. Dies lässt das Gesetz leider unberücksichtigt – ohne dass ich kinderpornografische Bilder akzeptiere. Ähnlich ist es bei der Prostitution, die ja auch in vielen europäischen Ländern verboten ist. Verböte man sie, würden in Deutschland die Fallzahlen von Vergewaltigungen und anschließenden Verdeckungsmorden deutlich ansteigen.

Der Auftrag der Kommission sieht nach einer gewaltigen Arbeit aus. Wo setzen sie an?

Der wichtigste Punkt ist der erste. Aufklären, wer ist durch strafbare Handlungen in seinen Rechtsgütern verletzt worden. Welche Täterpersönlichkeiten waren das? Sind die Verfahren in einem gesetzlich geordneten Verfahren bereits aufgeklärt worden? Sind die rechtlichen Möglichkeiten dabei ausgeschöpft worden? Diesen Fragen werden wir uns ohne Einschränkung stellen.

Kann ich mich direkt an die Kommission wenden, wenn ich betroffen bin oder Zeuge?

Ja, das ist nach unserer Geschäftsordnung eine Möglichkeit. Es gibt auch die Möglichkeit Taten mitzuteilen, die noch nicht zur Anzeige gebracht worden sind. Denn es ist sehr wichtig für die betroffenen Menschen, dass ihnen ein Beistand gewährt wird.

Der Kommission gehören Menschen aus verschiedenen Berufen an. Drei der Mitglieder – darunter auch Sie – sind von einem der Länder benannt worden. Wie kam es dazu?

Mir ist nur mitgeteilt worden, dass ich vorgeschlagen wurde. Beworben habe ich mich nicht. Aber das spielt keine Rolle. Ich habe dies angenommen, weil es nicht nur im Sinne der Verletzten, sondern auch im Interesse der katholischen Kirche, der vielen verletzten Gläubigen und unseres Gemeinwesens geboten ist, hier aufzuklären. Wenn in einer Kirche, die den Menschen viel bedeutet und die ihnen Halt geben soll, solche schwerwiegenden strafbaren Handlungen durch Priester vorgekommen sind, dann muss das aufgeklärt werden – auch damit endlich der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird.

Sagen Sie einem Nichtjuristen: Was verstehen Sie unter Rechtsfrieden?

Das heißt, dass zumindest zwischen einem Täter und einem in seinen Rechten Verletzten eine Ebene gefunden wird, die zu einer Beruhigung führt. Dass ein Täter nicht bestreitet, sondern sich zu seiner Tat bekennt, ist für verletzte Menschen das A und O. Wir wissen das etwa aus NS-Verfahren. Dieser Frieden ist nicht nur für die direkt Betroffenen wichtig, sondern für die gesamte Kirche.

Sie selbst sind als Jurist und langjähriger Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer bekannt. Welches Verhältnis haben Sie zur katholischen Kirche?

Ich bin katholisch getauft, sehe mich aber heute als Agnostiker und bin nicht mehr in der Kirche. In meiner Jugend aber war ich aktiv und habe als Kirchenmusiker in den Messen Geige gespielt. Daran, und auch an die Priester in meiner Gemeinde, habe ich gute Erinnerungen. Mit Missbrauch bin ich persönlich nie in Berührung gekommen. Das ändert nichts an meiner Bereitschaft, die Kommissionsarbeit sorgfältigst und exakt durchzuführen.

Es gibt bereits Studien, die sich mit der Aufarbeitung von Missbrauch beschäftigt haben. Die bundesweite MHG-Studie, oder die laufende Arbeit der Universität Osnabrück. Was ist bei der Aufarbeitungskommission anders?

Die Vielzahl der Studien hängt damit zusammen, dass es eine Vielzahl von Bistümern gibt und unterschiedliche Zuständigkeiten. Eine gemeinsame Aufarbeitung wäre zwar denkbar, aber wegen des Umfangs der Arbeit schwierig. Nach meinem Eindruck hat eine Kommission wie unsere den Vorteil, dass sie einen direkteren Zugriff zu den Akten hat. Die Osnabrücker Studie habe ich gelesen und kann mir vorstellen, dass unsere Arbeit in eine ähnliche Richtung geht. Für mich ist wichtig: Wir alle haben einen unabhängigen Zugang. Wir werden aus der Position der Unabhängigkeit unsere Gespräche führen – auch mit den kirchlichen Verantwortlichen. Gerade wenn es Probleme gibt, muss man ins Gespräch gehen.

Die Mitglieder der Kommission sind zunächst für drei Jahre berufen. Rechnen Sie mit einem Abschluss Ihrer Arbeit in diesem Zeitraum?

Das hängt davon ab, welche Anzahl von Fällen auf uns zukommt. Aber: Wenn Arbeit auf uns zukommt, muss sie zügig angegangen werden. Man darf sich da nicht schonen, sonst sollte man sich nicht zur Verfügung stellen.

Interview: Andreas Hüser