Thesen zur Neuregelung des assisiterten Suizids

„Kultur der Lebensbejahung“

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Die katholischen Bischöfe und die leitenden evangelischen Theologen aus Niedersachsen und Bremen haben erneut gemeinsame Thesen zur Neuregelung des assistierten Suizids verabschiedet. Niemand dürfe durch Suizid-Angebote unter Druck gesetzt werden, erklären sie.


Pille oder Spritze – mancher Schwerkranke sieht in der Selbsttötung die einzige Lösung. Die Spitzen der katholischen und evangelischen Kirche in Niedersachsen schalten sich nun in die Debatte um den assistierten Suizid ein.

Zentrales Anliegen sei es, „mit Respekt vor der individuellen Autonomie eine Kultur der Lebensbejahung und gegenseitigen Fürsorge mitzugestalten und hierbei besonders verletzliche Gruppen zu schützen“, heißt es in einer Erklärung. Sie solle die gemeinsame Position der Kirchen im Blick auf die bevorstehende Abstimmung im Bundestag verdeutlichen.

Niemand dürfe durch Suizid­assistenz-Angebote unter Druck geraten und so in seiner Autonomie gefährdet werden, schreiben die Theologen. „Deshalb sprechen sich die Kirchen entschieden gegen jede Form von Kommerzialisierung der Suizidassistenz und Werbung dafür aus.“ Unverzichtbar sei der spürbare Ausbau der Hospiz- und Palliativarbeit sowie von Angeboten zur Suizidprävention.

„Gesetz kann nicht jede Situation abdecken“

Die Unterzeichner fordern, dass die geplante bundesgesetzliche Neuregelung Rechtssicherheit schaffen müsse. Betroffene müssten Orientierung im Entscheidungsprozess bekommen, um eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen zu können. Es gelte zudem, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass eine allgemeine gesetzliche Regelung nicht jede einzelne Grenzsituation zwischen Leben und Tod hinreichend abdecken könne. Wichtig sei zudem ein hoher Qualitätsstandard für die medizinische und psychologische Begutachtung. Beratungen sollten den Blick auf mögliche Ursachen des Suizidwunsches weiten und auf Hilfen hinweisen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Nun geht es im Bundestag um eine Folgeregelung.

Alle drei vorliegenden Entwürfe sehen vor, dass das Betäubungsmittelgesetz dahingehend geändert wird, dass todbringende Medikamente auch für eine beabsichtigte Selbsttötung verschrieben werden dürfen. Sie legen die Hürde dafür aber unterschiedlich hoch.

Landesbischof Meister sorgte für Debatten

Bereits vor einem Jahr hatten die Kirchen ein erstes gemeinsames Papier zur Suizidassistenz mit ähnlichen Forderungen vorgelegt. Darin hatte es unter anderem geheißen, dass die Frage, ob in Grenz- und Notsituationen ein assistierter Suizid in kirchlichen Häusern geduldet werden könne, lasse sich nicht pauschal beantworten. Innerkirchlich hatte zuvor unter anderen der hannoversche Landesbischof Ralf Meis­ter für Debatten gesorgt, weil er einen professionell assistierten Suizid in kirchlich-diakonischen Einrichtungen nicht ausschließen wollte. (epd)