Hälfte der Immobilien im Bistum Fulda betroffen
Bistum streicht Zuschüsse für Gebäude
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Das Bistum Fulda steht wie die ganze katholische Kirche in Deutschland vor Herausforderungen: Es gibt weniger Gemeindemitglieder sowie Ehrenamtliche und die Einnahmen aus Kirchensteuern sinken. Daher hat es wie andere Bistümer entschieden, dass die Zahl der Immobilien sinken muss. Im Bistum Fulda soll der Bestand halbiert werden.
„Wir stehen vor der Aufgabe, unsere kirchlichen Gebäude so weiterzuentwickeln, dass sie auch in Zukunft gut genutzt und dauerhaft finanziert werden können“, betont Domkapitular Thomas Renze, der Leiter des Fachbereichs Pastoral, Bildung und Kultur im Bischöflichen Generalvikariat in Fulda.
Es gibt drei Förderkategorien
Um den Gebäudebestand zu überprüfen, hat das Bistum Fulda eine Immobilienstrategie entwickelt. Das Prinzip besteht darin, dass die kirchlichen Gebäude in drei Förderkategorien eingeteilt werden. Diese Kategorien regeln, in welchem Umfang das Bistum die Finanzierung baulicher Maßnahmen unterstützt. Die Hälfte der Gebäude (Kategorie A und B) erhält auch künftig einen Zuschuss vom Bistum. Die andere Hälfte (Kategorie C) erhält keinen Zuschuss mehr. Für diese Gebäude müssen neue Finanzierungswege gefunden werden, wenn sie weiterhin als pastorale Orte erhalten bleiben sollen.
Pfarreien sind angehalten, Kooperationen mit anderen Nutzern zu suchen. Deshalb ermutigt das Bistum die Pfarreien, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Kommunen, evangelischen Gemeinden oder weiteren Partnern zu prüfen. Findet sich kein tragfähiges Finanzierungsmodell, müssen Gebäude verkauft und Kirchen profaniert werden. Die schwierige und emotionale Entscheidung über die Aufgabe von Gebäuden bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung und wird durch das Bistum begleitet, erklärt es.
Die Notwendigkeit, die Zahl der Immobilien zu reduzieren, erklärt das Bistum Fulda mit der historischen Entwicklung: Im Jahr 1925 zählte es etwa 220 000 Katholiken und 205 Kirchenbauten. 2035 werden es etwa genauso viele sein, 235 000 Katholiken und 203 Kirchen in den Kategorien A und B. In der Phase dazwischen hatten sich die Zahlen etwa verdoppelt. Ein Grund war unter anderem die Fluchtbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg. Vor zwei Jahren zählte das Bistum Fulda 327 000 Katholiken und Katholikinnen. „Diesen Transformationsprozess von Bestand und Bedarf müssen wir gestalten“, erläutert Diözesanbaumeister Martin Matl.
Pläne werden vor Ort weiterentwickelt
Domkapitular Renze erklärt: „Welche Gebäude für das pastorale Leben einer Pfarrei künftig wichtig sind, welche Kirchen oder Pfarrheime erhalten werden sollen, wissen die Menschen vor Ort am besten.“ Entsprechend werden Entwürfe in den jeweiligen Pfarreien vorgestellt, die dort angepasst und weiterentwickelt werden. Dabei spielen die pastorale Bedeutung, die Qualität der Bausubstanz und die Wirtschaftlichkeit in Betrieb und Unterhalt eine Rolle. „Der Entscheidungsprozess der Immobilienstrategie setzt auf ein abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten. Insgesamt sollen die Entscheidungsgrundlagen, zu denen maßgeblich die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und die prognostizierten Veränderungen gehören, bekannt sein. Damit der Prozess gelingen kann, sind uns Transparenz und Klarheit wichtig, sodass deutlich wird, dass es durch die Pfarrei möglich ist, den vorgelegten Entwurf zu verändern“, sagt Renze.
In allen der künftigen 28 Pfarreien finden Informationsveranstaltungen statt. Ein Projektteam aus dem Bischöflichen Generalvikariat wird dafür nach und nach alle Pfarreien besuchen. Mitarbeitende der kirchlichen Organisationsberatung moderieren die Veranstaltungen. Dort werden Gremienmitgliedern und hauptamtlichen Mitarbeitenden Entwürfe und Grundgedanken der neuen Immobilienstrategie präsentiert sowie die neuen Rahmenbedingungen für Bezuschussungen der Gebäude und Baumaßnahmen vorgestellt.
Die erste Veranstaltung fand in der Pfarrei St. Raphael in Gelnhausen statt. Das Bistums-Team machte folgenden Vorschlag zur Einstufung der Immobilien: St. Peter Gelnhausen wurde in die Kategorie A eingeteilt, St. Wendelin Höchst und Maria Königin Meerholz-Hailer in Kategorie B, St. Johannes Apostel Altenhasslau und Christkönig Gründau in Kategorie C. „In den ersten Informationsveranstaltungen wurde deutlich, dass der konkrete Entwurf, der von der Projektgruppe vorgelegt wird, eine wichtige Diskussionsgrundlage für die weitere Bearbeitung in der Pfarrei ist. Gleichzeitig stellen wir den Pfarreien ein umfassendes Paket von Leitfaden, Kriterienkatalog und möglichen Unterstützungsangeboten wie etwa durch die Kirchliche Organisationsberatung (KOBE) und die geistliche Prozessbegleitung zur Verfügung“, erklärt Renze.
Prozess läuft bis März 2027
Bis alle Gemeinden besucht und eingehend informiert sind, wird es voraussichtlich bis März 2027 dauern. „Gelungen ist der Prozess, wenn dann in allen künftigen Pfarreien in unserem Bistum klar ist, wie der weitere Weg jeweils aussieht. So gilt es, mögliche Kooperationen mit politischen Gemeinden oder der evangelischen Kirche zu prüfen. Wichtig ist, dass wir durch die Immobilienstrategie gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir nachhaltige Entscheidungen treffen und so die Herausforderungen der Veränderungen annehmen und kirchlichem Leben weiterhin eine Heimat bieten.“ (km/thb)