Nach der Studie zu geistlichem Missbrauch
Wie geht es jetzt weiter?
Foto: Matthias Petersen
Mehr als 100 Gäste aus den Bistümern Osnabrück und Münster verfolgten die Präsentation der Studie in der Uni Münster. Mehrere Hundert waren darüber hinaus online dabei.
Über 600 Seiten umfasst eine Studie, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Münster zum Thema geistlicher Missbrauch zusammengetragen haben. Sie haben zwei Gemeinschaften in den Bistümern Osnabrück und Münster untersucht, in denen es massiv zu geistlichem Missbrauch gekommen ist: die „Christusgemeinschaft“ (CG) im Bistum Osnabrück, „Totus tuus Neuevangelisation“ im Bistum Münster. In der „CG“ stehen zwei Führungspersonen im Fokus: Pfarrer H. und eine ehemalige Schwester des Thuiner Ordens. Sie haben ihre Leitungsmacht missbraucht und Frauen, Männer und letztlich auch Kinder in ihrer religiösen Entfaltung gelenkt und dabei manipuliert.
Strafrechtlich sind Täterinnen und Täter, die geistlichen Missbrauch begehen, bisher nicht zu belangen, das Gesetz kennt dazu keinen Paragrafen. Das bemängelt die Studie und fordert ein Umdenken in Justiz und Kirchenverwaltung. Und das ist richtig, denn wer geistlichen Missbrauch an sich selbst erlebt hat, leidet mitunter ein Leben lang.
Machtmissbrauch droht in jeder Gruppe
Keine strafrechtliche Relevanz – also könnten sich die Bistumsleitungen von Osnabrück und Münster beim Blick auf das, was in zwei geistlichen Gemeinschaften vorgefallen ist, zurücklehnen. Aber das wäre fatal. In jeder Gruppe, in jeder Gemeinschaft, in jeder geistlichen Bewegung besteht die Gefahr, dass jemand seine Macht missbraucht, dass er sich höherstellt als andere – so die Einschätzung der Wissenschaftler. Deshalb gilt es nun, genau hinzuschauen. Die Professoren haben angeregt, den geistlichen Missbrauch in die bestehenden Präventionsstrukturen zum sexuellen Missbrauch aufzunehmen. Das sollten die Bistumsleitungen umsetzen.
Neben dieser eher allgemeinen Betrachtung hatte die Studie auch den Auftrag, die Entstehung geistlichen Missbrauchs anhand der beiden genannten Gemeinschaften zu untersuchen. Auch wenn die Studienmacher betonen, ihre Arbeit wolle in erster Linie Strukturen beschreiben und nicht persönliche Anschuldigungen vortragen, kommen die Entscheidungsträger der zurückliegenden Jahre nicht ungeschoren davon. Die Studie erhebt den Vorwurf, dass Betroffene nicht richtig gehört wurden, dass es kaum Konsequenzen bei Fehlverhalten der Leitungsfiguren gab, dass eine „Umarmungsstrategie“ praktiziert worden sei. Besonders im Blick ist dabei der emeritierte Bischof Franz-Josef Bode, der sich wird fragen lassen müssen, warum er nicht früher ein „Machtwort“ (Zitat Studie) gesprochen hat. Schon 1999 hätten ihm Beraterinnen und Berater entsprechende Hinweise gegeben, heißt es. Seine Praxis, mindestens zwölf „CG“-nahe Männer zu Priestern zu weihen, habe der Gruppe zu einer Machtposition verholfen. Die Studie wirft dem Bischof vor, nur in Sorge um den Klerus gehandelt zu haben.
Fragen gehen auch an Bischof Dominicus
Der heutige Bischof Dominicus, der das Thema bei Amtsantritt vorgefunden hat, wird ebenfalls Fragen beantworten müssen: Geht er gezielt auf ehemalige „CG“-Mitglieder zu, die bis heute unter dem Missbrauch leiden? Kann er Konsequenzen ziehen, wenn sich ehemalige Mitglieder weiterhin im Geist der „CG“ treffen? Ist gewährleistet, dass sie nicht weiterhin Kontrolle ausüben über Einzelne, die es nicht schaffen, sich loszusagen? Hat er die anderen geistlichen Gemeinschaften im Blick, in denen es ebenfalls geistlichen Missbrauch geben könnte? Schließlich: Wie geht es weiter mit dem beschuldigten Pfarrer H., der offenbar immer noch „CG“-Mitglieder um sich sammelt – wie wirkt das auf die Betroffenen?
Auch die Thuiner Ordensleitung dürfte bei der Lektüre der sie betreffenden Abschnitte tief durchgeatmet haben. Viele junge Frauen traten auf das Geheiß von Schwester S. in den Orden ein, 2004 traten 80 von ihnen begleitet von großer medialer Aufmerksamkeit wieder aus und bildeten im Bistum Münster eine neue Gemeinschaft. Die sogenannten „CG“-Schwestern forderten von der Ordensleitung eine geänderte Schwerpunktsetzung. Kurz gesagt: Sie wollten kontemplativer leben. Die hohen Nachwuchszahlen der 1990er Jahre hätten das ohnehin schon „große Selbstbewusstsein als mächtiger Orden im Bistum nochmals gesteigert“, steht geschrieben. Die heutige Ordensleitung sollte die Empfehlung aufgreifen, diesen Teil der eigenen Geschichte bald von externen Kräften aufarbeiten zu lassen. Immerhin hatte die heutige Generaloberin Maria Cordis Reiker 2019 in einem Kirchenboten-Interview davon gesprochen, das sei eine „Wunde“. Die Erkenntnis ist also da. Und die Studienmacher bescheinigen dem Orden, er sei mit dem Ausschluss von Schwester S. wesentlich konsequenter vorgegangen als das Bistum gegenüber Pfarrer H. Sie habe sich nach dem Ordensausschluss eine neue Existenz aufbauen müssen, er sei dagegen weiterhin ins Bistum Osnabrück inkardiniert.
Pressekonferenz am 5. Oktober
Die Auftraggeber der Studie – die Bistümer Osnabrück und Münster, die Thuiner Ordensgemeinschaft und die Deutsche Bischofskonferenz – haben Stellungnahmen für den 5. Oktober angekündigt. Sie müssten die Studie, deren Inhalt sie erst mit der Veröffentlichung am 25. September erfahren haben, zunächst aufmerksam lesen. Die Zeit sollten sie nutzen. Im Sinne der Betroffenen muss es klare Antworten geben.
Die Studie ist als Buch erschienen () und kann auch als PDF heruntergeladen werden.
Ein Auftrag der Studie bestand auch in dem Wunsch, für den Begriff vom spirituellen oder geistlichen Missbrauch eine Erklärung zu finden. Die Wissenschaftler haben einen Vorschlag gemacht: Geistlicher beziehungsweise spiritueller Missbrauch ist demzufolge der unzulässige und stets von Machtinteressen gesteuerte Eingriff in das geistliche Leben, in die Spiritualität eines Gegenübers. In seinem innersten Kern besteht der Missbrauch darin, durch den Einsatz und im Horizont einer geistlichen Doktrin Macht über das Gewissen und das (spirituelle) Innerste zu erlangen. Unter Verwendung des Vokabulars der „Öffnung“ wird die Selbstaufgabe, Selbstauslieferung und Unterwerfung des Anderen gefordert und durchgesetzt.