Missbrauch

Aufarbeitungsstudie soll Erkenntnisgewinn bringen

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Zwei Personen unterhalten sich.
Nachweis

Foto: Matthias Schatz

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Pater Sascha-Philipp Geißler beim Gespräch im Konferenzraum des Generalvikariats. Im Vordergrund Katja Plümäkers.

Generalvikar P. Sascha-Philipp Geißler spricht im Interview über die Herausforderungen aber auch Erfolge im Bereich der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt im Erzbistum Hamburg. Er sieht eine Entwicklung weg vom Schutz des guten Rufes der Institution Kirche hin zum Schutz der Menschen.

Vor 16 Jahren wurde der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche öffentlich. Was hat das Erzbistum Hamburg seitdem im Bereich der Aufarbeitung unternommen?

Bereits 2011 wurde die Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz gegründet, die heute die Stabsstelle Prävention und Intervention ist. Präventionsmaßnahmen sind vorangetrieben worden, viele tausend Menschen haben bei uns Schulungen absolviert. Haupt- und Ehrenamtliche sind verpflichtet, polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Fast alle unserer Einrichtungen haben inzwischen institutionelle Schutzkonzepte, von denen die ersten bereits evaluiert und weiterentwickelt werden. Es wurden und werden Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Schulungen ausgebildet. Außerdem beteiligen wir uns an der Interventionsordnung der Bischofskonferenz und am Verfahren zur Zahlung von Anerkennungsleistungen. Und nicht zuletzt hat gerade die zweite Amtszeit des Betroffenenrates und der Aufarbeitungskommission (UAK) Nord begonnen, die wir mit den Bistümern Osnabrück und Hildesheim gemeinsam haben. Diese Gruppen schauen mit ihrer Perspektive kritisch auf Punkte, bei denen sie Handlungsbedarf sehen und machen darauf aufmerksam.

Aus welchen Perspektiven betrachten Sie die Aufarbeitung?

Zum einen geht es um die direkte Aufarbeitung nach Abschluss eines Interventionsverfahrens. Das betrifft die Stabilisierung irritierter Systeme – also etwa bei Vorfällen in Pfarreien oder Jugendgruppen. Jede Vorfallsmeldung ist auch ein Anlass, das Schutzkonzept anzugucken, ob es passt oder ob es blinde Flecken gibt, die verändert werden müssen. Zum anderen ist die zweite Perspektive die historische Aufarbeitung. Das ist gerade im Blick auf Mecklenburg eine große Herausforderung, weil es natürlich in Gemeinden mit diesem Thema verbundene große Spaltungsdynamik gibt. Dort ist ein gutes Hinschauen auch im Blick auf eine Erinnerungskultur nötig.

Was wird für die Betroffenen getan?

Generalvikar Sascha-Philipp Geißler. Foto: Christian Wode/EBHH

Die dritte Perspektive ist, die persönliche Aufarbeitung von Betroffenen bestmöglich zu begleiten. Bei Therapiekosten wurde und wird unterstützt, wie auch durch die unabhängigen Ansprechpersonen in UKA-Verfahren. Das Team der Stabsstelle leistet bereits einiges, bis hin zur Unterstützung in alltäglichen Fragen. Es werden dazu weitere personelle Ressourcen geschaffen, insbesondere für die Begleitung Betroffener.

Wie verhält es sich mit dem Datenschutz und Persönlichkeitsrechten?

Wir haben es in der Aufarbeitung oft mit grausamen menschlichen Geschichten zu tun, aber eben auch mit dem Bedürfnis nach einer Rechtssicherheit, die für Betroffene und auch Beschuldigte gilt. Mir tut es weh, wenn uns vorgehalten wird, wir würden da mauern. Es gilt in unserem Land das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jeder natürlichen Person, und das müssen wir ernst nehmen. Datenschutz ist eben kein Tatenschutz, er bestimmt aber unsere Spielräume der Aufarbeitung mit. Ich weiß, wie sensibel dieses Feld ist, aber ich habe die Hoffnung, dass wir mit der UAK weiter vorankommen.

Werden Täter namentlich genannt?

Erzbischof Stefan und ich haben die Frage auch in unserem Beraterstab diskutieren lassen. Das war eine sehr konstruktive, aber auch kontroverse Debatte. Das Bistum in Aachen war da vorangegangen, hat inzwischen aber den Kurs wieder geändert, weil es doch erhebliche Rechtsbedenken, auch aus dem Vatikan, gibt. Auch eventuell noch lebende Angehörige von Beschuldigten oder auch Tätern und diese selbst haben Persönlichkeitsrechte. Das muss man sehr gut abwägen. Ich war ursprünglich eher dafür, es zu tun, sehe das aber inzwischen skeptisch, was nicht mein Verständnis für die Forderung Betroffener und Interessierter mindert.

Ist es vorgekommen, dass Priester trotz Anerkennungsleistungen an Betroffene weiterhin tätig blieben, wenn keine justitiablen Tatbeweise oder ein Schuldeingeständnis vorlagen?

Ja, das ist so. Ich kann die Betroffenen-Perspektive gut verstehen, dass das unerträglich scheint und hinterfragt wird. Ich mache auf das Dilemma aufmerksam, vor dem ein Bistum wie unseres steht. Es gilt in unserem Rechtsstaat und auch im Kirchenrecht der Grundsatz: Solange niemand rechtskräftig verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Andererseits müssen Taten bestmöglich verhindert werden. Wir haben tatsächlich zwei beschuldigte Priester, die als Pensionäre im gottesdienstlichen Bereich wirken, aber sonst keine Verantwortung tragen.

Aber ist die Anerkennungsleistung nicht auch zwangsläufig ein Schuldeingeständnis?

Nein. In der Anfangszeit nach 2011 hat unsere Fachstelle alle Meldungen aufgenommen und nach einer sehr niederschwelligen Plausibilitätsprüfung bewertet und Anerkennungsleistungen gezahlt, um niemandem Unrecht zu tun. Damals hat man damit kein Schuldeingeständnis verbunden. Heute gibt es bezüglich der Plausibilitätsprüfung andere Standards. Eine Überführung oder ein Schuldspruch liegt in den genannten Fällen nicht vor, weder kirchenrechtlich noch zivilrechtlich.

Das ist Nicht-Juristen aber wohl schwierig zu vermitteln.

Ja, das ist so. Und ich kann nachempfinden, dass Betroffene und deren Angehörige hier ihre Wahrnehmung haben. Aus dem Dilemma kommen wir als Bistum aber nicht so einfach raus. Wir wissen: Das ist ein Feld, in dem wir unter Beobachtung stehen, aber auch dazulernen und konsequent handeln müssen. Mitarbeitende, die sich etwas haben zu Schulden kommen lassen und unter Auflagen stehen, müssen auch besonders beobachtet werden.

Was entgegnen Sie der Kritik, dass Hamburg im Vergleich zu Osnabrück und Hildesheim zu langsam vorangeht?

Ich sehe uns nicht in einem Wettlauf. Mir ist Schnelligkeit weniger wichtig als Gründlichkeit. Wir haben uns in den letzten Jahren sehr mit formalen Fragen auseinandergesetzt. Noch läuft ein Verfahren beim interdiözesanen Datenschutzgericht über Fragen der Offenlegung von Fallmeldungen und der Verantwortung der UAK. Wir müssen abwarten, was dieses von der UAK angestrengte Verfahren ergibt, arbeiten aber dennoch mit der inzwischen bestehenden Hamburger UAK-Regionalgruppe weiter zu spezifischen Hamburger Themen.

Wie gestaltet sich dabei die Abstimmung innerhalb der drei Bistümer?

Sehr konstruktiv. Das ist ein Prozess, der braucht seine Zeit. Osnabrück hat in kurzer Zeit strukturell und inhaltlich viel gearbeitet und auch viele Stellen geschaffen. Das finde ich sehr gut, aber als Generalvikar des Erzbistums Hamburg muss ich sagen: Nicht alles von dem, was andere tun, können auch wir uns leisten, weil wir nicht die finanziellen Grundlagen haben. Die Bedarfe sind auch andere als in Osnabrück oder Hildesheim.

Was könnte ein nächster Schritt im Erzbistum Hamburg sein?

Was ich mit Erzbischof Stefan sicher sagen kann: Wir befürworten eine Aufarbeitungsstudie für das Erzbistum Hamburg mit neuem Erkenntnisgewinn. Wir werden mit der UAK weitersprechen und ich hoffe, dass wir ein Studienformat aufsetzen können, das uns hilft, dann weitere konkrete Schritte zu gehen.

Was muss sich für die Zukunft ändern, um die Aufarbeitung weiter voranzutreiben?

Eine große Herausforderung ist die Kritik betroffener Personen, dass die Institution Kirche ihnen nicht geglaubt hat. Es ist schlimm, dass es viele Anläufe benötigt, bis einer meldenden Person überhaupt geglaubt wird. Unsere Präventionsmaßnahmen versuchen das Bewusstsein zu fördern: Ich nehme wahr, was um mich herum passiert und was ein Mensch versucht zu sagen. Ich werde sprachfähig und -bereit dafür. Das haben wir lange Zeit viel zu wenig getan, weil der Schutz der Institutionen ganz vorne stand. Doch wenn ich die Interventionsmaßnahmen heute sehe, steht nicht mehr der Schutz der Institution und des guten Rufes an erster Stelle, sondern der Mensch. Ich ermutige Betroffene, die im Erzbistum Hamburg sexualisierte Gewalt erfahren haben, auch jene, die bislang schweigen, sich in der Stabsstelle, bei den unabhängigen Ansprechpersonen oder externen Stellen zu melden. Wir begrüßen es, wenn Betroffene über ihr Leid sprechen und uns als Kirche mit ihren Erfahrungen konfrontieren.

Interview: Katja Plümäkers, Matthias Schatz