Interview zu Verpflichtungen über den Tod hinaus

Das Versprechen am Sterbebett

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Zu sehen sind zwei Paar Hände auf einer Bettdecke , die sich umfassen.
Nachweis

istockphoto/Laikwunfai

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Versprichst du mir das? Eine am Sterbebett gemachte Zusage kann sehr schwer wiegen. 

Wer einem Menschen auf dessen Sterbebett ein Versprechen gegeben hat, fühlt sich verpflichtet, es einzulösen. Doch im Laufe der Zeit kann es die Angehörigen vor große Herausforderungen stellen.

Seelsorgerinnen und Ehrenamtliche, die in der Sterbebegleitung arbeiten, stellen immer wieder fest, dass Menschen anlässlich einer schweren Krankheit, oft noch kurz vor ihrem Tod, versuchen, letzte Dinge zu klären und zu regeln. Manchmal wird ein Angehöriger verpflichtet, nach dem Tod des Kranken etwas Bestimmtes zu tun oder eine Zusage ein Leben lang einzuhalten. Doch wie bindend ist ein Versprechen, dass am Sterbebett gegeben wurde, wenn es das Leben der Hinterbliebenen schwerer macht? Fragen an Beate Grüterich, Theologin und Sozialpädagogin. Sie leitet die Beratungsstelle für Ehe-, Familien-, Lebens- und Erziehungsberatung des Bistums Osnabrück in Nordhorn.

Beispiele für Versprechen am Sterbebett gibt es einige. Eine Ehefrau soll sich um den Hund kümmern, ein Sohn soll dem Vater etwas ins Grab legen, eine Tochter soll sich um ihre Schwester, also die andere Tochter, sorgen. Wie stark sind sie an ihre Zusagen gebunden?
Nun, als Erstes würde ich unterscheiden, welcher Art die Versprechen sind und ob es dadurch zu äußeren oder inneren Widersprüchen kommt. Bei den äußeren Angelegenheiten ist es recht klar: Es gibt eine Zusage für eine bestimmte Handlung und wenn diese erledigt ist, ist auch das Versprechen erfüllt.

Zum Beispiel, wenn ich etwas ins Grab legen soll, was dem Vater viel bedeutet hat und wovon er mir sagt, wo er es aufbewahrt hat?
Ja, das kann ich ohne großen Aufwand machen. Sand aus der Heimat, seinen Werkstattkittel, den Fußball aus seiner Zeit in der Kreisliga – das kann ich nach Absprache mit dem Bestatter in den Sarg legen. Dann ist das Versprechen schon erfüllt und belastet auch nicht.

Viele Versprechen beinhalten aber einen Auftrag, der mich zeitlich länger bindet und sind vielleicht schwerer zu erfüllen. Zum Beispiel in dem Fall, wo eine Frau sich um den Jagdhund kümmern sollte. Sie war aber schon älter und das Tier brauchte viel Bewegung.
In solch einem Fall kann man sich erst einmal praktisch überlegen, wie man das Versprechen am besten einhält. Sollte man jemanden engagieren, der mit dem Hund rausgeht? Oder ist es sinnvoll, für den Hund ein neues Zuhause zu suchen?

Aber dann kümmere ich mich ja nicht selbst um ihn.
Nun, es geht ja hier darum, zu fragen, was der Sinn des Versprechens war. Der Zweck ist: Es soll dem Hund gut- gehen. Und wenn es dem Tier woanders besser geht als bei mir, aus welchen Gründen auch immer, kann man ihn in gute Hände geben. Dann hat man sich wie versprochen um das Wohlergehen des Tieres gekümmert.

Vielleicht will man es aber erst noch einmal selbst versuchen?
Ja, aber es kann sein, dass man an seine Grenzen stößt. Da ist es gut, wieder nach den äußeren und inneren Widersprüchen zu fragen. Vielleicht merkt man, dass man das Versprechen nicht halten kann. Ein äußerer Widerspruch wäre in diesem Fall, dass ich umziehen will, aber der Hund darf nicht mit in die neue Wohnung. Ein innerer Widerspruch wäre, wenn ich mir einfach eingestehen muss: „Ich schaff das nicht mehr.“ Das könnte auch der Fall sein bei der Tochter, die sich um ihre Schwester kümmern sollte, falls diese pflegebedürftig ist. Vielleicht merkt die Tochter dann, dass sie zu viel versprochen hat, weil sie spürt: Das Leben geht an mir vorbei.

Also darf sie die Bürde abgeben?
Im früheren Jahrhundert hat man versucht, solch ein Versprechen auf jeden Fall zu halten, auch wenn man selbst dadurch in starke Konflikte kam. Es gab einen viel größeren Drang, sich anzupassen, und es wurde auch von den Kindern erwartet. Heutzutage gestehen sich die Menschen eher zu, dass Versprechen zu überdenken, wenn sie merken, dass sie es nicht mehr schaffen. In diesem Fall der überlasteten Tochter könnte sie es zum einen mit ihrer Schwester offen besprechen. Und wenn das nicht geht, könnte sie für sich überlegen, worum es dem Vater bei dem Versprechen ging: um Pflege, um emotionale Unterstützung, um finanzielle Zuwendung?

Sie kann den Vater ja nicht mehr fragen. 
Aber sie könnte versuchen, einen inneren Kontakt zu ihm zu bekommen und quasi ein Gespräch mit ihm führen, in dem sie ihm sagt, warum sie das Versprechen nicht mehr erfüllen kann. Manchen Menschen hilft es auch, einen Brief an den Vater zu schreiben. Das verschafft Klarheit und es kommt zu einer Entwicklung, die weiterführt. Wenn ein Konflikt beendet ist, ergibt sich oft von selbst etwas Neues. Sich in Gesprächen eines Konflikts bewusst zu werden, ist der erste Schritt zu einer Lösung. 
Die Tochter könnte auch die Personen aus ihrem „inneren Team“, die verschiedene Aspekte von ihr verkörpern, ein Lösungsgespräch darüber führen lassen. Dann sagt die eine, „das ist mir alles zu viel“, die patente Krankenschwester in ihr sagt vielleicht: „Mensch, das schaffe ich doch weiter“, und die Verfechterin der Eigeninteressen argumentiert: „Aber du sollst doch noch ein eigenes Leben leben.“ Das hilft, um die Gedanken zu klären. Sie könnte natürlich auch mit einer Freundin sprechen oder in eine Beratung gehen, und als Christin könnte sie alles ins Gespräch mit Gott bringen.

Ich darf ein gegebenes Versprechen neu überdenken?
Ja! Überlegen Sie mal, was die Menschen den Verwandten früher mit den Versprechen angetan haben. Ich kenne eine Familie aus der Generation meiner Großeltern, da mussten alle drei Töchter versprechen, dass sie katholisch heiraten werden. Die jüngste Tochter hatte einen evangelischen Freund. Die Verlobung wurde dann gelöst. Ich würde nicht sagen, alle Versprechen sind null und nichtig, keineswegs. Ein Versprechen behält seine Gültigkeit, dennoch darf es eine Person nicht so belasten, dass es ihr selbst schadet. In einer Konfliktlösung mit anderen Menschen oder auch im Gespräch mit Gott sollte eine Entscheidung getroffen werden, zu der die Person verantwortlich stehen kann.

 

Andrea Kolhoff