Kuratorium des Bischöflichen Stuhls und Diözesan-Vermögensverwaltungsrat
Finanz-Aufsichtsgremien nehmen Arbeit auf
Foto: Bistum Osnabrück/Thomas Arzner
Die Mitglieder des Diözesan-Vermögensverwaltungsrates (DVVR) (von links): Ansgar Pohlmann, Finanzdirektorin Astrid Kreil-Sauer, Generalvikar Weihbischof Johannes Wübbe, Hans Determann (stellvertretender Vorsitzender) und Udo Hebbelmann. Nicht auf dem Bild sind Bärbel Rosensträter und Stefan Muhle.
Das Kuratorium des Bischöflichen Stuhls wurde neu von Bischof Dominicus Meier OSB errichtet. Vorsitzender ohne Stimmrecht ist der Bischof. Stimmberechtigte Mitglieder sind Andreas Mainka (stellvertretender Vorsitzender), Christoph Averdiek-Bolwin, Manuela Gerigk und Sandra Körbs.
Der Bischöfliche Stuhl ist Träger verschiedener sozialer Einrichtungen, zum Beispiel der Don Bosco Katholische Jugendhilfe und der Wärmestube in Osnabrück, dem Altenpflegeheim St. Ursula in Haselünne oder dem „Haus Maria Frieden“ in Wallenhorst-Rulle, einer Einrichtung der Jugendbildung. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören unter anderem die Feststellung des Jahresabschlusses, der Beschluss des Wirtschaftsplans und die Beratung der mittelfristigen Finanzplanung.
Der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat befasst sich als interne Kontrollinstanz mit den wirtschaftlichen Angelegenheiten des Bistums. Die Leitung, ohne Stimmrecht, übt Generalvikar Weihbischof Johannes Wübbe aus. Stellvertretender Vorsitzender ist Hans Determann. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind Udo Hebbelmann, Stefan Muhle, Ansgar Pohlmann und Bärbel Rosensträter. Die fünf ehrenamtlichen, stimmberechtigten Mitglieder des DVVR wurden vom Bischof unter Mitwirkung des Kirchensteuerrats ernannt.
Beiden Gremien gehört die Finanzdirektorin des Bistums und Diözesanökonomin, Astrid Kreil-Sauer, als nicht stimmberechtigtes Mitglied an. Außerdem nehmen verschiedene Mitarbeitende des Bischöflichen Generalvikariates als Berater an den Sitzungen teil.
Kuratorium und der Diözesan-Vermögensverwaltungsrat entscheiden in ihren jeweiligen Bereichen darüber hinaus unter anderem über Rechtsgeschäfte mit einem Volumen von mehr als 750.000 Euro, größere Bauvorhaben sowie Miet- und Pachtverträge mit einem jährlichen Volumen von mehr als 250.000 Euro. (kb)