Pläne für Kindertagesstätten
Gute Arbeit – trotz Sparkurs

Foto: Julia Steinbrecht/kna
Glaubensvermittlung ist wichtige für katholische Kitas. An ihr wird nicht gespart.
Insgesamt 30 Prozent des bisherigen Haushaltsbudgets für Kindertagesstätten müssen die Einrichtungen bis 2027 einsparen. Oberstes Gebot dabei: „Es soll nicht auf Kosten der Qualität gehen.“ Das betont der Leiter des Referats Kindertagesstätten im Generalvikariat, Klaus Goedejohann.
Die Qualität in den Kitas sichern soll der Profilzuschuss, ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskostenzuschüsse des Bistums. Er finanziert mehr Verfügungszeiten, die Unterstützung der Kita-Leitungen durch zusätzliche Leitungsstunden und Unterstützung bei der Verwaltung sowie zusätzliche Stunden für die Religionspädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen, die für die Glaubensvermittlung zuständig sind. Beim Profilzuschuss „gibt es keine Veränderung. Wir wollen die Qualität unserer Arbeit halten, das ist uns ganz wichtig“, betont der Referatsleiter.
Für alle anderen Bereiche wurden in der Zwischenzeit Einsparungen erarbeitet. Sie gehen jedoch nicht auf Kosten der Kitas – denn die Hauptlasten tragen die Kommunen, in denen Kirchengemeinden Träger von Kitas sind. Mit ihnen werden neue Finanzierungsverträge im Bereich der Betriebskosten vereinbart, die unter anderem eine Refinanzierung von Sach- und Verwaltungskosten des Bistums vorsehen: „Kosten für Fachberatung, Gehaltsabrechnung, Versicherung, Buchführung, IT oder Verwaltungsprogramme wurden in der Vergangenheit bisher nicht mit den Kommunen abgerechnet“, erklärt Goedejohann. Vieles wurde von den Gemeinden ehrenamtlich oder über pastorales Personal mit übernommen.
Es soll nicht auf Kosten der Qualität gehen
Darüber hinaus gibt das Bistum einen Basiszuschuss, der nach und nach abgesenkt wird: Für jede Gruppe, die bis 2017 eingerichtet wurde, gab es bis Ende 2023 jährlich noch 6000 Euro. Das wurde 2024 auf 4000 Euro pro Jahr gesenkt und wird ab 2027 noch einmal auf 2000 Euro pro Jahr und Gruppe reduziert. Auch dieses Defizit wird von den Kommunen übernommen werden, die sehr frühzeitig über diese Zahlen informiert wurden, so Goedejohann.
Bleiben noch die Investitionskosten. Auch aus dieser Förderung wird sich das Bistum künftig weiter zurückziehen. Seit Herbst 2024 gilt ein Moratorium, wonach nur noch Maßnahmen gefördert werden, „bei denen Gefahr im Verzug ist“, so der Referatsleiter. Zum Beispiel: defekte Heizung, defektes Dach, Verkehrssicherungsgefährdung. Zum Sommer 2025 soll die Förderrichtlinie überarbeitet werden. Gleichzeitig wird das Gespräch mit den Kommunen gesucht, das Gebäudeeigentum auf sie zu übertragen und zu ihren Gunsten ein Erbbaurecht an den Grundstücken zu bestellen. Goedejohann erklärt: „Das ist ein konsequenter Weg, auch mit Blick auf die Gebäudeunterhaltung. Die Bauausschüsse der Gemeinden sind dann nicht mehr in der Bauherrenpflicht. Da die Kommunen ohnehin die meisten Kosten tragen, können sie die Gebäude in ihren Bestand übernehmen und die Synergien nutzen, die sich daraus ergeben können.“
Zusätzlich werden im Bistum Kirchengemeindeverbände für Kindertagesstätten gegründet, die die Trägerschaft der Einrichtungen übernehmen und über die Verwaltungskosten refinanziert werden können. Sechs Verbände gibt es bereits, fünf weitere sind in der Gründung. Goedejohann: „Das Interesse ist sehr groß. Aber es sind sehr komplexe Prozesse. Wir hoffen, dass wir bis Ende des Jahres 40 Prozent der Kitas in Verbänden organisiert haben.“ Ein Verband übernimmt die Trägerschaft für mehrere Kitas in einer Kommune, was mehr Professionalität, eine Bündelung der Kräfte und bessere Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet – und künftig auch ein Qualitätsmerkmal für katholische Kitas im Bistum sein kann.