Schwerpunkt: Kirchenasyl
„Ich will doch nur eine Chance“

Foto: Tanja Elm
Dieter Müller vom Jesuitenflüchtlingsdienst erklärt Azez Misto den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Sobald beim Mittagessen in der Jesuitenkommunität in Nürnberg die Teller leer sind, wird ein muslimisches Gebet gesprochen. Heute spricht es Azez Misto, einer der beiden Syrer, die sich dort im Kirchenasyl befinden; die Jesuiten machen ein Kreuzzeichen. Danach wird aufgeräumt. Bevor einer den Finger rühren kann, hat sich Misto so viele benutzte Teller und Gläser geschnappt, wie er tragen kann. Und packt sie in die Spülmaschine.
Nach dem Mittagstrubel hat er Zeit. Viel Zeit. „Natürlich ist uns hier oft langweilig“, sagt Misto. „Es ist schwer, dass wir hier nicht raus dürfen.“ Sobald er das Gelände verlässt, kann die Polizei ihn festnehmen und nach Bulgarien abschieben. Denn sein Asylgesuch in Deutschland wurde abgelehnt. Die Begründung: Ein anderes EU-Land ist gemäß der Dublin-Verordnung für das Asylverfahren zuständig. Dass Misto (21) seine Fingerabdrücke in Bulgarien laut eigener Aussage nur abgegeben hat, weil er dort unter Druck gesetzt wurde, reicht den Behörden als Argument nicht aus.

Um sich im Kirchenasyl die Zeit zu vertreiben, helfen die Geflüchteten den fünf Jesuiten bei allen Arbeiten, die anfallen: Sie mähen Rasen, jäten Unkraut, kochen und waschen Wäsche. „Wir leben wie in einer WG“, sagt Bruder Dieter Müller, der für die Belegung der drei Kirchenasylplätze bei den Jesuiten zuständig ist. Zu den Diensten werden die Geflüchteten nicht gezwungen. Müller sagt: „Sie haben ihre Aufgaben von sich aus gefunden.“ Denn sie sind dankbar. Misto sagt: „Ich werde niemals vergessen, dass die Jesuiten mir geholfen haben.“
Jeder Geflüchtete hat im Untergeschoss der Stadtvilla ein eigenes Zimmer mit Bett, Schrank, Schreibtisch und Waschbecken. Für 37 Geflüchtete war das Ukama-Zentrum für Sozial-Ökologische Transformation in den vergangenen drei Jahren Zufluchtsort. Oft seien es junge Männer aus Syrien gewesen, sagt Müller. Das passt zur Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf): In den vergangenen drei Jahren wurde ein Drittel der Asylgesuche in Deutschland von Syrern gestellt, die meisten männlich, Durchschnittsalter: 25 Jahre.
„Wir mussten aus der Toilette trinken“
Viele von ihnen sind Kriegsdienstverweigerer. So auch Misto: Er sollte in Amude, seiner Heimatstadt an der Grenze zur Türkei, von der Armee eingezogen werden, um für den damaligen Diktator Baschar al-Assad zu kämpfen. Andere Menschen zu töten, sei für ihn nicht infrage gekommen, sagt Misto. Er berichtet, er sei mit einer Gruppe von etwa 15 Personen über die Türkei nach Bulgarien geflohen – etwa ein Viertel der 2000 Kilometer zu Fuß. 5000 Dollar musste er bezahlen, damit ihm ein Schlepper bei der Flucht hilft. „Mein Vater hat sein Auto verkauft, um das Geld aufzutreiben“, sagt er.
Die Türkei, so erzählt es Misto, passierte die Gruppe ohne Zwischenfälle. Doch in Bulgarien gingen ihnen Wasser und Vorräte aus. Sie entschieden sich, auf der Autobahn weiterzugehen, um Hilfe zu bekommen. Nach wenigen Minuten kam die Polizei, verhaftete die Gruppe und brachte sie in ein Gefängnis. „Wir mussten aus der Toilette trinken, weil wir kein Wasser bekommen haben“, sagt Misto.
Wenige Tage später wurde die Gruppe in ein größeres Gefängnis gebracht – Busmantsi in der Nähe von Sofia, das für seine katastrophalen hygienischen Zustände berüchtigt ist. Misto berichtet, dass Bettwanzen aus den Matratzen gekrochen seien; dass sie nachts aus den Fenstern uriniert hätten, weil sie keinen Zugang zu Toiletten hatten; dass viele Geflüchtete an Hautkrankheiten gelitten hätten; dass die Mahlzeiten unzureichend gewesen seien; dass Kriminelle sie im Gefängnis bedroht und geschlagen hätten.

Seine Schilderungen lassen sich nicht unabhängig prüfen. Doch der Europäische Flüchtlingsrat, ein Zusammenschluss von 90 Flüchtlingsorganisationen aus 38 europäischen Staaten, urteilt in seinem Bericht aus dem Jahr 2024 über das Asylsystem in Bulgarien, dass die Wasserversorgung sowie die Sanitäranlagen in vielen Aufnahmezentren „äußerst problematisch“ seien: „Ungezieferbefall wie Bettwanzen, Läuse, Kakerlaken und Ratten gehören ebenfalls seit Jahren zu den hartnäckigsten Problemen.“ Die medizinische Versorgung sei genauso mangelhaft wie die Qualität und Menge der Lebensmittel. Schmuggler, Drogenhändler und Sexarbeiter hätten nachts Zugang zu den Aufnahmezentren.
Nach knapp einem Monat in Busmantsi wurde Misto nach Harmanli gebracht, das größte Flüchtlingslager Bulgariens. Er berichtet, sowohl in Busmantsi als auch in Harmanli sei er vom Personal dazu gedrängt worden, seinen Fingerabdruck abzugeben und sich damit für ein Asylverfahren in Bulgarien zu registrieren. Man habe ihm gedroht: „Wenn du nicht deinen Fingerabdruck gibst, schicken wir dich zurück in die Türkei.“ Doch als Kurde hat Misto Angst vor der Türkei.
Mithilfe des Schleppers, der ihn bereits von Syrien nach Bulgarien gebracht hatte, reiste Misto weiter über Österreich nach Deutschland. Die Polizei in Rosenheim griff ihn auf. Dort äußerte er sein Asylgesuch und kam für einen Tag in Abschiebehaft in Eichstätt. Sie ließen ihn gehen und gaben ihm ein wenig Geld, um den Zug zu seiner Tante zu bezahlen, die seit zehn Jahren in der fränkischen Stadt Hof lebt. Wenige Tage später meldete er sich im Ankunftszentrum für Asylbewerber in München. Dort blieb er zwei Monate und wurde dann in das Ankerzentrum in Zirndorf bei Nürnberg verlegt, später in eine kleinere Unterkunft. Insgesamt 23 Monate lebte Misto in Zirndorf und arbeitete im Ankerzentrum als Reinigungskraft. Er klagte gegen den Bescheid, dass er nach Bulgarien zurückmuss. Im Eilverfahren bekam er Recht, seine Abschiebung wurde bis zum finalen Gerichtsurteil aufgeschoben.
Er hat eine Ausbildung in Aussicht
Misto schloss sich einem Fußballteam an, das Christoph Müller, Betreiber eines Hotels in Zirndorf, ins Leben gerufen hatte. Müller sagt, Misto sei ihm aufgefallen, weil er zu jedem Training kam, schon ein bisschen Deutsch sprechen konnte, verantwortungsbewusst war: „Immer, wenn ich keine Zeit hatte, hat Azez das Training alleine gemacht: Schuhe ausleihen, Teams einteilen, Spielzeit festlegen und schauen, dass alle fair spielen.“
Sie seien ins Gespräch gekommen. „Azez wollte eine Ausbildung zum Friseur machen“, sagt Müller. Er habe sich für ihn in Zirndorf umgehört, aber keine Stelle gefunden. „Dann habe ich mir gedacht: Er ist so ein fleißiger, zuverlässiger Kerl, den bilde ich doch selber aus.“ Für die Ausbildung müsste er aber noch an seinen Deutschkenntnissen arbeiten. Weil Mistos Aufenthaltsstatus so lange ungeklärt war, stand ihm von der Ausländerbehörde kein Deutschkurs zu. Alles, was er konnte, hatte er aufgeschnappt oder sich mit kostenlosen Lern-Apps selber beigebracht.
Statt der offiziellen Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe begann Misto also eine Art gefördertes Praktikum in Müllers Hotel, das er sich bei erfolgreichem Abschluss als erstes Ausbildungsjahr anrechnen lassen kann. Über die Arbeitsagentur bekam er seinen ersten offiziellen Deutschkurs.
Ende November 2024, nach elf Wochen Praktikum, dann der Schock für ihn: Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach wies seine Klage ab und erklärte seine Überstellung nach Bulgarien für rechtskräftig. In der Urteilsbegründung steht, dass sich „Asylbewerber den Staat ihrer Asylantragsstellung nicht aussuchen können“ und dass Bulgarien ohne einen gestellten Asylantrag „den Kläger als illegal Einreisenden behandeln durfte“. Der Richter sei davon überzeugt, dass Misto in Bulgarien ein ordnungsgemäßes Asylverfahren erwarten dürfe und ihm dort keine Obdachlosigkeit drohe.
Das Gericht hielt an der Abschiebung fest
Ist das so? Der Länderbericht des Europäischen Flüchtlingsrats über das Asylsystem in Bulgarien aus dem Jahr 2024 berichtet, dort herrsche seit 2015 eine „Zero-Integration“-Politik. Das bedeute, dass Asylbewerber genauso wie anerkannte Geflüchtete keine staatliche Hilfe beim Zugang zu Wohnung, Arbeit, Gesundheit oder Bildung erhalten. Die englische Zeitung „The Guardian“ berichtete Ende 2024, dass Bulgarien nach dem Sturz von Diktator Baschar al-Assad versuche, syrische Asylsuchende zu einer „freiwilligen Rückkehr“ zu zwingen – teils unter Anwendung von Gewalt.

Die Erfahrungen, die Misto in Bulgarien gemacht hatte, trug er vor Gericht persönlich vor, doch das Gericht hielt an der Abschiebung fest. Von diesem Zeitpunkt an haben die deutschen Behörden sechs Monate Zeit, Misto nach Bulgarien abzuschieben. Verstreicht die Frist, geht die Zuständigkeit für das Asylverfahren auf Deutschland über.
Nach dem Urteil riet Mistos Anwältin ihm zum Kirchenasyl und sagte, das sei für ihn vermutlich die letzte Chance, um die Überstellung zu verhindern. Sein Arbeitgeber Müller telefonierte herum, um einen Kirchenasylplatz zu finden. Ein ehemaliger Mitarbeiter stellte den Kontakt zum Ukama-Zentrum der Jesuiten und zu Bruder Dieter Müller her.
Der Ordensmann berichtet von durchschnittlich zwei bis drei Kirchenasylanfragen pro Woche. Er sagt, er wäge in Absprache mit seiner Kommunität sogfältig ab, ob Geflüchtete nach dem Kirchenasyl eine Bleibeperspektive hätten. Denn in Dublin-Fällen bedeutet ein erfolgreiches Kirchenasyl nicht, dass die Geflüchteten automatisch ein Bleiberecht in Deutschland haben, sondern nur, dass das Asylverfahren in Deutschland stattfindet.
Der Fall Misto war für den Jesuiten eine klare Sache. Fünf Monate vor Ablauf seiner Überstellungsfrist durfte er in die Stadtvilla einziehen. So lange würde sein Kirchenasyl maximal dauern.
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für das Kirchenasyl, aber eine Vereinbarung, die 2015 zwischen dem Bamf und den christlichen Kirchen getroffen wurde. Sie hält fest, dass „in begründeten Ausnahmefällen eine Einzelfallprüfung rechtlich möglich ist“. Dafür muss die Kirchengemeinde das Kirchenasyl unverzüglich dem Bamf melden und innerhalb von vier Wochen ein Härtefalldossier einreichen. Dieses Dossier wird von den Katholischen Büros der Länder erstellt.
Wenn die Kirchengemeinde nachweisen kann, dass dem Geflüchteten in dem eigentlich zuständigen EU-Mitgliedsstaat eine unzumutbare Härte droht, etwa Folter, dann ist das Bamf dazu angehalten, den Fall erneut zu prüfen. Bis die Antwort des Bamf vorliegt, ist der Geflüchtete im Kirchenasyl vor der Abschiebung geschützt. In dieser Zeit erhält er keine Zuwendungen vom Staat. Die Kirchengemeinde trägt die Kosten für den Geflüchteten selbst.
Die Behauptung von systemischen Mängeln im zuständigen Mitgliedsstaat ist laut Vereinbarung zwischen Bamf und Kirchen als Härtefallgrund nicht zulässig. Die Erfahrungen, die Misto in Bulgarien gemacht hat, sind bei der Begründung also nichts wert. Oft aber bleiben Härtefalldossiers unbearbeitet. Dann endet das Kirchenasyl nach der sechsmonatigen Überstellungsfrist und der Geflüchtete erhält einen Bescheid, dass Deutschland nun für das Asylverfahren zuständig ist.
Misto hat während seiner Zeit in Deutschland von vielen Geflüchteten mitbekommen, die ohne Klage und ohne Kirchenasyl in Deutschland bleiben durften, obwohl sie weder Deutsch gelernt noch sich um Arbeit bemüht haben. Er dagegen sagt: „Ich will arbeiten, ich will ein gutes Leben. Ich will doch nur eine Chance.“
Diese Chance scheint er jetzt zu bekommen. Kurz vor Redaktionsschluss ist seine Überstellungsfrist abgelaufen. Misto wartet nun auf den entsprechenden Bescheid des Bundesamtes, dann kann er das Kirchenasyl verlassen und hoffentlich bald seine Ausbildung wieder aufnehmen.

Standpunkte zum Kirchenasyl
Die Position des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Die hohe Zahl an Schutzsuchenden stelle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vor große Herausforderungen, sagt eine Sprecherin. Hinzu komme „die beträchtliche Zunahme von Meldungen über Kirchenasylfälle in den letzten Jahren, obwohl das Kirchenasylverfahren vereinbarungsgemäß lediglich ‚Ultima Ratio‘ bei Einzelfällen darstellen sollte“. Das „zu bewältigende Arbeitsvolumen“ führe dazu, dass viele Kirchenasylverfahren unbeantwortet blieben, sodass schließlich die Überstellungsfrist ablaufe.
Zudem kritisiert das Bamf die Begründungen der Kirchenasyle: Die gemeldeten Fälle stellten „nach fachlicher Einschätzung des Bamf ganz überwiegend keine Härtefälle dar“. Kritik an der Dublin-Verordnung werde nicht als Härtefallbegründung akzeptiert: „Auch individuelle Gewalterfahrungen führen nicht automatisch zur Annahme einer besonderen Härte, da Dublin-Rückkehrer in den meisten Fällen nicht dort untergebracht werden, wo sie während ihres Erstaufenthaltes wohnhaft waren.“ Eine Wiederholung des Erlebten sei damit nahezu ausgeschlossen.
Das Problem beim Kirchenasyl besteht darin, dass zwischen den Kirchen und dem Bamf kein Konsens zum Begriff des Härtefalls vorliegt. Das Bamf, so die Sprecherin, bewerte nach gesetzlichen Vorgaben, die Kirchen hätten einen emotional-seelsorglichen Maßstab: „Kirchenasyl wird zwar als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert, jedoch obliegt es dem Staat allein, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Person ein Bleiberecht erhält.“
Die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl
Seit 2016 hätten die positiven Entscheidungen bei Härtefällen des Kirchenasyls „leider dramatisch abgenommen“, sagt Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl. Die Quote habe 2024 bei „weit unter einem Prozent“ gelegen. Die Begründungen seien „oft sehr unbefriedigend und textbausteinhaft“. Jochims gibt ein Beispiel: „Auf ausführliche Schilderungen erfahrener Gewalt und sexueller Übergriffe im Ersteinreiseland wird geantwortet, das Erlebte sei bedauerlich, eine Wiederholung aber unwahrscheinlich.“ Auch beim Vortragen medizinischer Gründe werde oft nur auf formale Defizite hingewiesen, wie zum Beispiel: Die fachliche Stellungnahme sei nicht von einer Fachärztin, sondern von einer Psychotherapeutin verfasst worden oder es fehle die Klassifikation des Krankheitsbildes.Jochims beklagt, dass positive Ermessensspielräume nicht genutzt würden.
In den Härtefalldossiers verweisen die Kirchengemeinden oft auf Kritik von Medien oder Nichtregierungsorganisationen am Umgang von Ersteinreiseländern wie Bulgarien mit Geflüchteten. Das Bamf werte das als Systemkritik und akzeptiere es nicht. „Wir würden uns mehr inhaltliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Dossiers wünschen“, sagt Jochims.
Auf den Vorwurf, dass die Kirche nicht über das Bleiberecht eines Asylsuchenden entscheiden darf, entgegnet die BAG-Vorstandsvorsitzende: „Es bleibt ja dabei, dass der Staat darüber entscheidet.“ Sie sehe das Kirchenasyl eher als ein Korrektiv. Sie wünsche sich, dass Kritiker anerkennen würden, „dass Kirchenasyl den Staat und Europa an seine Prinzipien von Flüchtlingsschutz, Menschenrechtsschutz und Humanität erinnern möchte“.
Die Position des Katholischen Büros
Das Bamf habe durch die Verfahrensabsprache mit den Kirchen 2015 deutlich gemacht, dass es nicht beabsichtige, die Tradition des Kirchenasyls an sich infrage zu stellen, sagt eine Vertreterin des Katholischen Büros in Berlin, der Verbindungsstelle zwischen Kirche und Politik. Und die Kirchen hätten eingeräumt, dass es nicht Ziel des Kirchenasyls ist, den Rechtsstaat infrage zu stellen oder systematische Kritik am Dublin-System zu üben. Vielmehr geht es um besondere Härten und Vulnerabilitäten in Einzelfällen. In den vergangenen Jahren habe die Zahl der Kirchenasyle zugenommen.
Entscheiden sich Kirchengemeinden oder Ordensgemeinschaften dafür, einen Schutzsuchenden im Kirchenasyl aufzunehmen, ist dies stets mit einem hohen persönlichen Engagement verbunden. Daher ist es für die Engagierten oft unverständlich, wenn vulnerable Schutzsuchende trotz einer teils katastrophalen Situation, wie zum Beispiel in Bulgarien, dorthin zurückgeschickt werden sollen. Die entscheidende Frage sei: „Wie können die Einschätzungen von Behörden und Juristen mit denen der Kirchengemeinden zusammenkommen, die die Geflüchteten betreuen? Welche Maßstäbe werden zur Bewertung der Fälle angesetzt? Was ist für einen Geflüchteten zumutbar und was nicht?“