Ab dem 1. Januar 2024 "haushaltslose Zeit"

Kirchensteuerrat lehnt Haushaltsplan ab

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Ein Priester unterhält sich mit einem Mann
Nachweis

Foto: Bistum Osnabrück

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Domkapitular Ulrich Beckwermert sucht das Gespräch zu den Bistumsfinanzen. Foto: Bistum Osnabrück

Der Entwurf für den Bistumshaushalt 2024 hatte eine größere Lücke. Der Kirchensteuerrat hat seine Zustimmung deshalb verweigert. In einem Brief an die Mitarbeiterschaft erklärt Domkapitular Beckwermert die Hintergründe.

Die hauptamtlichen Fachleute der Bistumsverwaltung legen immer kurz vor Weihnachten einen Haushaltsentwurf für das neue Jahr vor. Ehrenamtliche Fachleute des Kirchensteuerrats prüfen und geben in der Regel ihre Zustimmung. In diesem Jahr hat das Gremium anders reagiert: Weil es Aussagen darüber vermisst, wie eine Lücke von mehr als acht Millionen Euro auf Dauer geschlossen werden soll, hat es den Entwurf abgelehnt.

Domkapitular Ulrich Beckwermert, ständiger Vertreter des Diözesanadministrators, hat sich Anfang dieser Woche in einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewendet. Mit dem 1. Januar 2024 werde für das Bistum zunächst eine „haushaltslose Zeit“ beginnen, das Bistum werde trotzdem alle seine ordentlichen finanziellen Verpflichtungen erfüllen können. „Sie bekommen also weiterhin Lohn- und Gehaltszahlungen in der vorgesehenen Höhe“, schreibt Beckwermert. Denn Lohn und Gehalt gehörten zu den „unabwendbaren Aufwendungen“, die auch ohne Haushaltsbeschluss beglichen würden. 

Zuweisungen werden um 2,47 Prozent gekürzt

Ebenso erhielten Kirchengemeinden, Einrichtungen, Vereine und Verbände weiterhin Bistums­zuweisungen. Diese würden ab dem neuen Haushaltsjahr an die Entwicklung des Kirchensteueraufkommens gekoppelt und damit um 2,47 Prozent gegenüber 2023 gekürzt.

Der Domkapitular geht auch auf die nächste Schritte der Bistumsleitung ein. Der Kirchensteuerrat habe deutliche Prioritäten bei den Ausgaben eingefordert. „Es wird also auch entschieden werden müssen, wofür keine Bistumsmittel mehr eingesetzt werden.“ Diesen Fragen solle sich die Klausurtagung der Bistumsleitung im Januar widmen, zu der auch Vertreterinnen und Vertreter der Gremien und Berufsgruppen eingeladen sind. 

In Zeiten der Sedisvakanz dürften keine „Entscheidungen mit schwerwiegenden Folgen“ getroffen werden. Gleichwohl müssten die notwendigen Entscheidungen zumindest so weit vorbereitet werden, dass die neue Bistumsleitung um den künftigen Bischof noch im Laufe des Jahres fundierte Antwortvorschläge erwägen könne. 

Ein Interview mit Domkapitular Beckwermert lesen Sie in der neuen Ausgabe des Kirchenboten auf Seite 9

Matthias Petersen