Neue Mitarbeiterin

Sie guckt nicht durch die "Bistumsbrille"

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Sandra Körbs
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Sandra Körbs. Foto: bpo

Das Bistum Osnabrück hat eine unabhängige Beauftragte angestellt, die Fälle sexuellen und geistlichen Missbrauchs aufarbeiten soll. Als fest Angestellte kann Sandra Körbs den Schutzprozess gegen Missbrauch besonders stärken.

Im Schutzprozess gegen sexuellen und geistlichen Missbrauch durch Kleriker hat das Bistum Osnabrück die neue Stelle einer unabhängigen Beauftragten eingeführt. Mit 35 Stunden pro Woche ist seit April die Juristin Sandra Körps angestellt. Schließt es sich nicht aus, beim Bistum angestellt und trotzdem unabhängig zu sein? „Auf den ersten Blick vielleicht. Aber dadurch, dass der Prozess mit starker Beteiligung von externen Fachpersonen aufgebaut ist, bin ich der Ansicht, dass es gut funktionieren kann“, sagt Körps.

Betroffene könnten sich sicher sein, dass sie nicht mit der „Bistumsbrille“ auf die Fälle schaue, weil sie von ihrem Arbeitgeber, dem Generalvikariat, den Auftrag bekommen habe, neutral zu sein. Außerdem sei ihr wichtig, „dass es in meiner Stelle kein Machtvakuum gibt, sondern, dass wir Veränderungen zusammen mit den Externen besprechen“, erklärt Körps.

Vereinbart ist, dass Körps nicht direkt dem Generalvikar oder dem Bischof untersteht, sondern der Monitoringgruppe, die aus externen Ehrenamtlichen besteht. Diese Vereinbarung beruht auf Vertrauen. Ein neuer Bischof könnte die Stelle der unabhängigen Beauftragten und den gesamten Schutzprozess aufheben. Denn angestellt und bezahlt wird Sandra Körps vom Bistum Osnabrück.

Seit 20 Jahren ist Sandra Körps als Juristin in Osnabrück tätig. Zuletzt arbeitete sie in der Rechtsabteilung der Stadtwerke. Aufgewachsen ist sie bei Dorsten im Ruhrgebiet und wohnte später in Haltern im Münsterland. Sie ist Katholikin und beschreibt ihr Verhältnis zur Kirche als „normal“. Sie engagierte sich als Jugendliche im Musikkreis der Kirche. Später war sie auch Erstkommunionkatechetin und bei Gemeindefesten dabei.

Körbs ist zweite Anlaufstelle für Betroffene

Die „administrative Gestaltung“ im Generalvikariat gegenüber Betroffenen sexualisierter Gewalt habe Schwächen gehabt, so einer der Sprecher der Monitoringgruppe, Thomas Veen. Das hatte auch der Zwischenbericht der Missbrauchsstudie von der Universität Osnabrück bemängelt. Außerdem gerate das Ehrenamt der Mitglieder der Monitoringgruppe an seine Grenzen. Deshalb ist Sandra Körps jetzt mit „richterlicher Unabhängigkeit“ Ansprechperson für „alle Fragen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Rahmen der Zuständigkeit des Generalvikariats“, sagt Thomas Veen.

Körps ist die zweite Anlaufstelle für Betroffene. Erst wenn sie einen Antrag auf Anerkennung des Leides, beziehungsweise Schmerzensgeld stellen, tritt Körbs auf. Sie wird verwaltungs- und kirchenrechtliche Verfahren begleiten, soweit es um sexuellen und geistlichen Missbrauch geht. Das bedeutet nicht, dass sie Anwältin der Betroffenen ist. „Ich stehe quasi in der Mitte, ich stehe nicht auf Seiten des Generalvikariats. Ich kümmere mich darum, dass die Fälle durchgeführt werden. Oft muss man auch Informationen einsammeln. Es darf nichts liegenbleiben, es darf uns da nichts verloren gehen und wir müssen die Fälle dann auch mit der gebotenen Schnelligkeit bearbeiten“, sagt Körps im Gespräch mit dem Kirchenboten.

Im Moment arbeitet Körps in Büroräumen über der Dom Buchhandlung. Zukünftig will das Bistum Osnabrück aber andere Büroräume mieten, die auch in der Innenstadt liegen, aber nicht unmittelbar im kirchlichen Bereich sind. „Wir haben von einigen Betroffenen gehört, dass sie nicht in der Lage sind, in kirchliche Räume zu gehen.“, sagt Heinz-Wilhelm Brockmann, Sprecher der Monitoringgruppe.

Die Monitoringgruppe besteht bisher aus den fünf Ehrenamtlichen Bruno Krenzel, Ursula Licher-Rüschen, Thomas Veen, Ann-Cathrin Röttger und Heinz-Wilhelm Brockmann. Neu dazugekommen sind jetzt die frühere Landesjustizministerin von Niedersachsen, Barbara Havliza, und Esther de Vries vom Kinderschutzbund Osnabrück.

Außerdem hat die Monitoringgruppe die Stelle einer Ombudsperson ausgeschrieben. Eine Ombudsperson ist eine unabhängige Schiedsperson. Sie soll Erfahrung in der Arbeit mit Betroffenen von sexuellem und geistlichen Missbrauch haben. Sie wird eine halbe Stelle haben und den Fonds des Bistums Osnabrück zur Finanzierung von Akuthilfen für Betroffene verwalten.

Erste Ansprechpersonen für Betroffene von Missbrauch


Für Menschen, die sexuellen Missbrauch durch Kleriker oder andere Mitarbeiter des Bistums Osnabrück erlebt haben, gibt es drei erste Anlaufstellen. Antonius Fahnemann ist ehemaliger Präsident des Landgerichts Osnabrück. Betroffene erreichen ihn unter der Nummer 08 00/7 35 41 20 und per E-Mail: fahnemann@intervention-os.de.

Olaf Düring ist Psychologe und Kerstin Hülbrock ist Sozialpädagogin. Beide arbeiten bei der Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt. Betroffene erreichen Düring unter der Nummer 08 00/5 01 56 84 und per E-Mail: duering@awo-os.de. Kerstin Hülbrock ist erreichbar unter der Nummer 08 00/5 01 56 85 und per E-Mail: huelbrock@awo-os.de.

Luzia Arlinghaus