Stabsabteilung installiert Ampelsystem

„Es liegt noch eine Menge Arbeit vor uns“

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Wie kann man Missbrauchsfällen vorbeugen, wie verhält man sich richtig, wenn doch etwas passiert? Zwei Gutachten machen dazu Vorschläge. Doch wie ist es um deren Umsetzung bestellt? Das soll jetzt ein Ampelsystem zeigen.


 


2017 wurde das erste Missbrauchsgutachten des Bistums
der Öffentlichkeit vorgestellt (Foto), 2021 folgte ein
weiteres. Viele der von Experten gemachten Vorschläge
zur Verbesserung der Situation warten auf ihre Umsetzung.

Seit knapp sechs Jahren lässt  das Bistum Hildesheim mithilfe verschiedener externer Gutachten sexualisierte Gewalt in seinem Verantwortungsbereich aufarbeiten. Die bisher erschienenen Studien aus den Jahren 2017 und 2021 benannten dabei insgesamt 87 Verbesserungsvorschläge. Im Auftrag von Generalvikar Wilk markiert die zuständige Stabsabteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in den Ampelfarben Rot, Gelb und Grün wie weit die Diözese in der Umsetzung dieser Empfehlungen jeweils ist.

Mehrzahl der Vorschläge noch nicht umgesetzt

Grün bedeutet dabei, dass eine Empfehlung vollständig umgesetzt wurde. Gelb heißt, dass die Umsetzung teilweise geschehen ist. Rot markiert sind Empfehlungen, die noch angegangen werden müssen. Aktuell sind 23 Empfehlungen vollständig, 19 Empfehlungen teilweise und 45 Empfehlungen noch nicht umgesetzt worden.

Zu den bisher nicht umgesetzten Empfehlungen gehört beispielsweise die Untersuchung der Beichte als Risikokonstellation. Es ist möglich, dass in einer künftigen Aufarbeitungsstudie der Fokus auf dieses Thema gerichtet wird, dies steht aber noch nicht fest.

Ein weiterer Verbesserungsvorschlag, der noch nicht realisiert wurde, ist die Ausweitung des Aufgabengebiets der unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle von sexualisierter Gewalt auf erwachsene Personen. Das liegt daran, dass die Rahmenordnung zur Prävention sowie die Interventionsordnung der Deutschen Bischofskonferenz sich ausschließlich auf Minderjährige und Schutzbefohlene beziehen. Hier kann das Bistum Hildesheim erst tätig werden, wenn die entsprechenden Ordnungen der Deutschen Bischofskonferenz geändert worden sind.

Zwei Empfehlungen sind schon seit längerer Zeit umgesetzt worden: So hat das sogenannte IPP-Gutachten aus dem Jahr 2017 gefordert, die Anzahl der Ansprechpersonen auch auf die Regionen des Bistums auszuweiten. Darüber hinaus wurden die personellen Ressourcen für die Aufgaben im Themenbereich sexualisierte Gewalt stark erhöht. So verfügt die Stabsabteilung Prävention Intervention und Aufarbeitung, die gemeinsam mit der Caritas betrieben wird, im Moment über neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zu den von der Diözese umgesetzten Empfehlungen gehört auch die Transparenz in der Protokollführung. Diese wurde seit dem 2017 erschienenen externen Gutachten verbessert. Betroffene erhalten innerhalb weniger Tage nach ihrem Gespräch mit einer Ansprechperson das Gesprächsprotokoll zur kritischen Überprüfung. Sie können dann selbstständig Ergänzungen oder Änderungen am Protokollinhalt vornehmen. Das überarbeitete Protokoll wird von der betroffenen Person unterzeichnet, ehe es in den digitalen Aktenbestand überführt wird.

Archiv recherchiert zu auffälligen Tätern

Ein weiterer Verbesserungsvorschlag in Bezug auf die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt betrifft die schlaglichtartige Beleuchtung von Täterkarrieren. Eine solche Untersuchung wurde im Fall des verstorbenen Missbrauchstäters Georg M. durchgeführt, da im Zuge der Aufarbeitung deutlich wurde, dass er Kindern und Jugendlichen in mehreren Orten im Bistum Hildesheim massiv sexualisierte Gewalt zugefügt hat. Der Bericht zu Georg M. wurde 2021 veröffentlicht.

Das Bistum Hildesheim hat den Wert dieser schlaglichtartigen Forschung zu einzelnen Tätern erkannt. Weitere solcher Untersuchungen soll es im Zuge der nächsten Aufarbeitungsstudie geben. Bereits jetzt recherchiert das Bistumsarchiv intensiv zu besonders auffälligen Tätern.

„Ehrlich markieren, wie weit wir sind“

Martin Richter, der Leiter der Stabs- abteilung Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Bischöflichen Generalvikariat Hildesheim, sagt: „Es liegt noch eine Menge Arbeit in der weiteren Aufarbeitung vor uns. Unser Ampelsystem hilft in der Überprüfung und zeigt ganz klar, wo wir noch Fortschritte machen müssen und wollen. Uns ist es im Hinblick auf Transparenz sehr wichtig, ehrlich zu markieren, wie weit wir sind. Das Ampelsystem macht auch deutlich, wie umfangreich der Veränderungsprozess ist, in dem wir uns befinden. Viele Empfehlungen können meist nicht von jetzt auf gleich umgesetzt werden, weil sie einen hohen Einsatz personeller und zeitlicher Ressourcen erfordern. Manchmal ist es auch notwendig, dass bisherige Regelungen auf höherer Ebene geändert werden müssen, ehe wir in unserem Bistum tätig werden können. Fest steht, dass wir in unseren Aufarbeitungsbemühungen nicht nachlassen werden. Sehr wichtig ist uns dabei auch der regelmäßige Dialog mit der Aufarbeitungskommission und dem Betroffenenrat auf Ebene der norddeutschen Metropolie.“ (bph)
 
Sobald der Bericht mit dem Ampelsystem fertiggestellt ist, wird er auf der Homepage des Bistums veröffentlicht.