Gremienwahlen in den Kirchengemeinden

Wie bekommt man das Volk an die Urne?

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Die Zeit der Kandidatensuche für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand ist vorbei. Jetzt geht es in den Gemeinden darum, wie die Wähler motiviert werden können. Gute Ideen gibt es reichlich.


Probelauf in Osnabrück: Mit solchen Bannern, entworfen im
Medienhaus des Bistums, können Gemeinden für die Gremienwahlen
am 10. und 11. November werben. Foto: Katrin Kolkmeyer

In vielen Gemeinden war es nicht einfach, ausreichend Kandidaten für die Wahlen zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand zu gewinnen, aber jetzt ist die Sache klar. Nun stellt sich aber eine neue Frage: Wie kann es gelingen, die Gemeindemitglieder dafür zu gewinnen, von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen und ihren Wahlzettel in die Urne zu stecken? Das ist nämlich keine Selbstverständlichkeit. Immer wieder werden Gemeindemitglieder beobachtet, die nach dem Sonntagsgottesdienst nicht mehr den Schwenk ins Pfarrheim machen, um zu wählen. Wie dem auch sei: Am 10. und 11. November besteht die Möglichkeit, die beiden Gremien zu wählen. „deine Stimme, deine Kirche“ – so lautet das Motto.

Für Katharina Abeln, Vorsitzende des Katholikenrats im Bistum, ein Motto mit Hintersinn: „Ich gebe nicht nur eine Stimme ab, ich bin auch eine Stimme in der Kirche“, sagt sie. Einmischen in die Belange der Kirche, mitmachen bei dem, was anliegt – das sei wichtig. „Und deshalb ist es auch wichtig, dass alle wählen gehen, dass sie den Kandidatinnen und Kandidaten ihre Wertschätzung entgegenbringen“, sagt sie.

Keine Kirchengemeinde, die vor oder nach den Gottesdiensten am Samstag und Sonntag nicht zur Stimmabgabe einlädt – sei es hinten im Gotteshaus, sei es im benachbarten Pfarrheim. „Aber es ist auch wichtig, Wahllokale anzubieten, die außerhalb der Kirchenmauern sind“, so Abeln. Wenn sich Wahlhelfer auf den Weg machen und ihre Urne in der Kindertagesstätte aufstellen, im Altenheim oder an anderen öffentlichen Orten, „dann wirken sie in die politische Gemeinde hinein. Auch auf diese Weise ist die Kirche gefragt“, sagt die Vorsitzende.

Auch ein kleines Zelt kann ein Wahlraum sein

Gute Erfahrungen hat die Osnabrücker Pfarrei Christus König damit gemacht. Schon seit mehreren Jahren, als der Gemeindeteil Heilig Geist noch selbstständig war, stellte sich ein Team auf den Wochenmarkt und machte Werbung. Am Wahlwochenende selbst wurde dann eine Wahlurne vor einem Einkaufsmarkt aufgestellt – nicht ohne vorher im Bischöflichen Generalvikariat um eine Genehmigung zu bitten. Gemeindemitglied Peter Klösener erinnert sich noch an den Wortlaut der Zusage. Tenor: Macht mal, auch ein kleines Zelt kann ein Wahlraum sein.

Bisher sind die Wahlwerber in Osnabrück auf positive Resonanz gestoßen. „So können die Leute merken, dass auch bei uns gewählt wird, dass Mitbestimmung gefragt ist“, sagt Klösener. Zur Offenheit und Transparenz zählt er auch den weiteren Umgang mit der Wahl. So wird es am Sonntagabend eine Wahlparty im Pfarrheim geben. „Keine richtige Party“, fügt er gleich hinzu, „aber eben eine Wahlparty, weil das doch so genannt wird.“ Dann kann jeder Besucher gleich das Auszählungsergebnis erfahren – und auch den Kandidaten, die nicht ausreichend Stimmen bekommen haben, auf die Schulter klopfen.

Jeden Montag im August hatte Sebastian Mutke nachmittags einen festen Termin: Für zwei Stunden stellte der Pastoralreferent einen Info-Stand vor einen Einkaufsmarkt in Rulle, um auf die Gremienwahl aufmerksam zu machen. Mit Erfolg: „Dabei haben sich auch einige Kandidaten gefunden“, sagt er. Vor dem Einkaufsmarkt wird er am 10. November auch wieder stehen – dieses Mal mit einer mobilen Wahlurne. Die Möglichkeit zur Briefwahl gibt es außerdem in Altenheimen und Kindergärten der Pfarreiengemeinschaft. Vorher gab es einen begleitenden Artikel im Pfarrbrief und im lokalen Anzeigenblatt, Werbung wird auch derzeit auf Elternabenden gemacht.

„Daneben dürfen wir natürlich die klassische Klientel nicht aus den Augen verlieren, also diejenigen, die am Wochenende in die Gottesdienste kommen“, sagt er. Als Vorteil empfindet es Mutke, dass am 11. November gewählt wird, dem Festtag des heiligen Martin. Zum traditionellen Martinsumzug werden viele Familien kommen – und die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben. Ein Grund mehr, das Familienwahlrecht anzubieten (siehe „Stichwort“).

Nicht allein mit den Strukturen beschäftigen


Wahlfang: Gemeindemitglieder aus Osnabrück haben vor einem
Einkaufsmarkt ein Wahllokal errichtet. Foto: Christian Vallo

Andernorts flattern Banner über der Straße, zum Beispiel in Emsbüren. Oder sie werden – wie in Meppen – am Gemeindehaus angebracht. In Lingen nutzt die Gemeinde St. Bonifatius die Wahl, um auf ihre inhaltliche Arbeit aufmerksam zu machen. „Dann geht es nicht nur um die Strukturen“, sagt Dechant Thomas Burke und erzählt von einer Projektwoche, die gerade beginnt und von einem Kindergebetbuch, das veröffentlicht wird.

Wer in diesen Tagen auf die Straße geht und für die Arbeit der Kirche wirbt, muss angesichts veröffentlichter Missbrauchszahlen mehr denn je mit Gegenwind rechnen. Katholikenratsvorsitzende Abeln macht Mut, es dennoch zu tun: „Es ist gut, Chancen zum Gespräch zu nutzen, auch wenn man kritisch hinterfragt wird“, sagt sie. Man müsse sich allerdings gut vorbereiten. Farbe bekennen, Stellung nehmen – das sei wichtig. „Schlimm wäre es, wenn wir uns zurückziehen würden. Schließlich machen wir ja trotz der berechtigen Vorwürfe auch an vielen Orten sehr gute Arbeit.“

Matthias Petersen

 

Zur Sache

Hat die Gemeinde einen entsprechenden Antrag gestellt, kann sie für die Pfarrgemeinderatswahl das Familienwahlrecht anbieten, bei dem die Wahlberechtigung eines Gemeindemitglieds mit dem Tag der Taufe gegeben ist. Das Stimmrecht der Wahlberechtigten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird stellvertretend durch deren katholische Eltern ausgeübt. Jedes katholische Elternteil erhält pro Kind eine halbe Stimme. In Familien mit nur einem katholischen Elternteil übt dieser das Wahlrecht allein aus. Entsprechendes gilt im Falle von alleinerziehenden, getrennt lebenden oder nach bürgerlichem Recht geschiedenen Eltern.